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Vortrag: Hirntod und Organspende

Mit einer Organspende kann man nach dem eigenen Tod das Leben eines anderen Menschen retten. Trotzdem schrecken viele davor zurück, ihre Einwilligung zur Organentnahme nach dem eigenen Tod oder dem eines nahen Angehörigen zu geben. Ein entscheidender Grund dafür ist die Unsicherheit, ob bei der Feststellung des Hirntodes der Mensch tatsächlich tot sei. Auf Einladung des Freundeskreises der Akademie Tutzing spricht am Mittwoch, 19. Februar, um 19.30 Uhr Prof. Dr. Reinhard Merkel im Pavillon der Münch-Ferber-Villa. Sein Vortrag thematisiert die Problematik des Hirntodes als Kriterium für eine Organentnahme und geht der Frage nach, inwieweit eine Widerspruchslösung zulässig und ethisch vertretbar ist. Merkel, ein gebürtiger Hofer, ist Professor em. für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Seit 2008 ist er Mitglied im Deutschen Ethikrat.

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