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Bereits 500 Hoferinnen und Hofer besitzen eine Ehrenamtskarte

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Viele Hoferinnen und Hofer sind ehrenamtlich tätig, scheuen weder freie Zeit noch unbezahlten Einsatz, um anderen zu helfen. Seit nunmehr einem Jahr besteht für sie die Möglichkeit, die Bayerische Ehrenamtskarte zu beantragen – ein Zeichen der Anerkennung für den unermüdlichen Einsatz, gleichzeitig aber auch ein kleines Dankeschön, da viele Firmen und Geschäfte den Kartenbesitzern Rabatte gewähren.

Die Bilanz nach einem Jahr Ehrenamtskarte in der Stadt Hof kann sich sehen lassen: Zum Stichtag wurden exakt 500 Anträge bearbeitet. Ganz genau waren es 395 blaue und 105 goldene Ehrenamtskarten, die das Hofer Rathaus mittlerweile verlassen haben. Die Übergabe fand teils im Rahmen zweier festlicher Verleihungen statt, teils wurden die Karten per Post versandt oder auf kurzem Weg im Rathaus abgeholt. Laut Bayerischem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gehört Hof damit unter vergleichbaren kreisfreien Städten zu den absoluten Spitzenreitern.

Auch mit Beginn des zweiten Laufjahres ist der Erfolg ungebrochen: Es gehen fortlaufend neue Anträge ein, zudem können regelmäßig neue Akzeptanzstellen für die Ehrenamtskarte gewonnen werden. Das Verfahren hierzu läuft im Hofer Rathaus völlig unkompliziert: Der Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden, die Karten auf Wunsch gleich mitgenommen werden. Auch eine Zusendung per Post ist innerhalb weniger Tage möglich.

Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner freut sich über den Erfolg: „Es ist toll zu sehen, wie viele Hoferinnen und Hofer sich ehrenamtlich einsetzen. Mit der Ehrenamtskarte können wir ihnen immerhin eine kleine Anerkennung zuteilwerden lassen, auch, wenn ihr Einsatz für unsere Stadt eigentlich unbezahlbar ist.“

Alle Informationen rund um die Bayerische Ehrenamtskarte gibt es auf www.hof.de
Hintergrund:
Folgende Voraussetzungen müssen für die blaue Ehrenamtskarte erfüllt werden:

– Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
– Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
– Mindestalter: 16 Jahre.
– Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
Inhaber einer Juleica
aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.

Für die goldene Ehrenamtskarte:

– Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben sowie Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

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